Bootshaus

Entstehung

In fast 100%iger Eigenleistung hat die Kanusparte des SVN ein Bootshaus mit Anlegesteg an der Fuhse errichtet, auf das wir sehr stolz sind. Es wird von den Mitgliedern liebevoll gepflegt und instand gehalten. Es liegt ruhig im Norden von Nienhagen.

Ausstattung

  • Betten- / Matratzenlager mit 10 Schlafplätzen
  • Gemeinschaftsraum für bis zu 20 Personen
  • Gemeinschaftsküche
  • Zeltwiese
  • Anlegesteg
  • Überdachter Außenbereich 
  • Sanitäreinrichtungen
 

Lage

Anfahrt:

Das Bootshaus befindet sich in Nienhagen im Zentrum von Niedersachen mit direktem Zugang zur Fuhse.

Von der B3 in Richtung Adelheidsdorf. Von dort aus weiter Richtung Wathlingen. Nach ca. 2 km erreichen Sie den Ort Nienhagen. Nach weiteren 2 km müssen Sie an der ersten Ampelkreuzung links in die Bahnhofstraße abbiegen. Nach 500 m (kurz vor dem Ortsschild) geht es links in die Straße „Am Katzengraben“. Der Vorfahrtsstraße folgen, die in die Straße „Im Nordfeld“ übergeht. Dort bis zum Ende durchfahren. Das Bootshaus befindet sich auf der rechten Seite (Nr. 34).

 

Umgebung

Von dem Bootshaus aus können Tagesausflüge in die nähere Umgebung unternommen werden. Beispielsweise auf den Flüssen der Umgebung, Fuhse, Lachte, bei gutem Wasserstand Erse, Aschau, Schwarzwasser und natürlich zu jeder Zeit die Aller.

Die bekannten Heideflüsse Örtze und Böhme (für beide Befahrungszeiten beachten) mit den Einsatzpunkten Müden und Hermannsburg, bzw. Walsrode sind nur 1 Stunde, der Unterlauf der Oker ab Braunschweig nur 45 Minuten entfernt.

Die Übungsstrecke Bischofsmühle in Hildesheim ist nur 50 Minuten und selbst die Wildwasserstrecke der Oker im Harz ist nur eine gute Autostunde von uns entfernt.

Unser Bootshaus ist als Kanustation beim LKV-Niedersachen eingetragen!

Buchung und Gebührenordnung

Hinweise :

Alle Gäste sind aufgefordert, ihren Abfall selbst zu entsorgen oder mitzunehmen. Eine Entsorgung vor Ort ist leider nicht möglich. 

Für enstandene Schäden während der Vermietung, am Bootshaus oder dem Inventar ist der Mieter verantwortlich.

Alle Preise gelten pro Übernachtung.

H A U S O R D N U N G

Bootshaus des SV-Nienhagen, Im Nordfeld 34, 29336 Nienhagen

durch eine/n Mieter/in

Während der Nutzung des Bootshauses sowie des Geländes sind die folgenden Regeln
verpflichtend einzuhalten. 

Bootshaus 

Das Rauchen ist im gesamten Bootshaus grundsätzlich untersagt.
Die Nutzung betrifft den Bereich Clubraum, Flur, Toiletten inkl. der Nutzung des dortigen
Inventars. Beide Türen des Kanulagers (kleine Tür und große Doppeltür) sind durchgehend
verschlossen zu halten. Das dort gelagerte (Sport-)Equipment ist SVN-Eigentum sowie
Privateigentum der Vereinsmitglieder. Es ist nicht Teil der hier vereinbarten Nutzung. Eine
Ausnahme bildet die Entnahme/Rückbringung von Tischen, Stühlen, Auflagen zur Nutzung
auf der Terrasse. Das Bettenlager darf nur betreten werden, wenn es für eine Übernachtung gebucht ist.
Entstandener Müll darf nicht im Bootshaus oder dem Mülleimer vor dem Vereinsgelände
entsorgt werden. Er muss vollständig von dem/der Mieter/in mitgenommen werden.
Das Bootshaus wird nach der Nutzung vollständig gereinigt und in ordnungsgemäßem
Zustand zurückgegeben. Entstandene Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.

Gelände 

Die vereinbarte Nutzung betrifft den Bereich Terrasse, Wege, Wiesen, Feuerstelle. Das Betreten
des öffentlich zugänglichen Stegs ist nicht Teil der Nutzung. Es erfolgt auf eigene Gefahr.
PKW dürfen ausschließlich im vorderen Teil des Geländes geparkt werden. Der asphaltierte
Weg ist als Feuerwehrzufahrt freizuhalten. Bei Übernachtungen und beim Verlassen des Geländes ist dieses vollständig abzuschließen.

Während der Nutzung ist darauf zu achten, dass sich keine fremden Personen auf dem
Gelände aufhalten.
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige liegt bei dem/der Mieter/in oder einer durch diese/n
hierfür bestellten Person.
Das auf dem Gelände wachsende Obst ist der Nutzung durch die Kanusparte vorbehalten.
Der Grill darf genutzt werden. Er ist anschließend zu reinigen, die abgekühlte Asche ist durch
den/die Mieter/in zu entsorgen.
Die Feuerstelle darf nach vorheriger Absprache benutzt werden (Ausnahmen: extreme
Trockenheit und windige Tage). Die Nutzung von gelagertem Feuerholz bedarf einer
vorherigen Absprache.
Das Gelände wird nach der Nutzung vollständig aufgeräumt übergeben.

 Für Beschädigungen, die aus der Nutzung oder aus einer Zuwiderhandlung gegen
die Hausordnung resultieren, liegt die Haftung bei dem/der Mieter/in.

Die Mietverträge für das Boosthaus können hier herruntergeladen werden.

Mietvertrag zur Nutzung des Bootshauses für Veranstalltungen

Mietvertrag für Übernachtungen

Hausordnung