Der Judopass

Der Judopass ist eure „Judo“ Eintrittskarte zum Judo-Training. Jeder Judoka muss über einen Judopass verfügen.
 
Um später Probleme bei der Prüfungsabwicklung zu vermeiden sind alle neuen Mitglieder und Wechsler aus dem „Judo spielend lernen“-Programm gebeten immer zeitnah einen Judopass zu beantragen.
 
Der Judopass enthält folgende Angaben:
a. Name und Vorname(n)
b. Nationalität
c. Geburtsdatum
d. Geburtsort
e. Lichtbild und Unterschrift
 
2. Der Judopass enthält außerdem Angaben über:
a. Vereinsname
b. Eintrittsdatum
c. Ausstellungsdatum
d. Stempel und Unterschrift des Landesverbandes
e. Wechsel des Vereins (mit Datum des Erlöschens der Startberechtigung für den alten Verein und Eintritt in den neuen Verein)
f. Verein, für den Startberechtigung besteht
 
3. Jede Änderung einer Eintragung im Judopass (§ 2 Ziff. 1 a-e, Ziff. 2 a-c, f) muss durch den Landesverband bestätigt werden.
 
4. Ist der/die Inhaber/in bei der Ausstellung des Judopasses noch nicht 18 Jahre alt, so ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein neues Passbild einzuheften.
 
In Deinem Pass werden Gürtelprüfungen durch den Prüfer bestätigt. Daneben werden Turniererfolge in dem Ausweis eingetragen. Am Ende wird jedes Jahr eine Jahressichtmarke eingeklebt.

Die Jahressichtmarke

Einmal im Jahr musst Du Verbandsabgaben an den Niedersächsischen Judoverband bzw. den Deutschen Judobund entrichten. Die Bezahlung wird durch die Jahressichtmarke im Judopass bestätigt. Der Verband bezahlt hiervon viele Dinge die es Dir ermöglichen Deinen Sport auszuüben.